AGBs

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von sam-photo, Sandra Schunke und/oder Katrin Müller, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von sam-photo gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Form.

2. Produktionsaufträge

sam-photo kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore, Buchbinder etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist sam-photo hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotos in schriftlicher Form vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen von sam-photo, jedoch nicht weniger als die vereinbarte Anzahl. Die Vorauswahl trifft sam-photo. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (Format RAW) ist ausgeschlossen. Die Archivierung ist nicht Bestandteil des Auftrags, sie erfolgt ohne Gewähr.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. sam-photo ist jedoch bemüht dies zu erreichen.

3. Angebot,Auftragserteilung,Vertragsabschluss

Kostenvoranschläge von sam-photo sind unverbindlich.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten Angebote von sam-photo zwei Wochen.

Eine Auftragserteilung gilt als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form vorliegt, sowie eine Anzahlung der zu erwartenden Auftragssumme in Höhe von 30% geleistet wurde. Erst nach Zahlungseingang ist der Termin verbindlich gebucht. Die restlichen 70% des Honorars inkl. aller Nebenkosten sind in Vorkasse oder bar bei Übergabe des Datenträgers zu bezahlen.

Für Hochzeitsreportagen behält sich sam-photo eine Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen vor.

4. Gestaltungsspielraum

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von sam-photo ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

5. MitwirkungdesKunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sam-photo alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibung, Zeitablauf etc.). Wird sam-photo für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die während der betreffenden Veranstaltung (sowie 3 Stunden davor) als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
Bei Veranstaltungen die länger als 4 Stunden dauern, ist sam-photo angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

6. Honorar

Es gilt das vereinbarte Honorar.

Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Diese werden im Vorfeld vereinbart.

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die sam-photo nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält sam-photo auch für diese Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

7. Rücktritt

Für Stornierungen ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss gilt: 12 Monate vor der Buchung 15% des Auftragswerts

9 Monate vor der Buchung 25% des Auftragswerts
6 Monate vor der Buchung 50% des Auftragswerts
3 Monate vor der Buchung 75% des Austragswerts
1 Monat vor der Buchung 95% des Auftragswerts

Ausnahme bilden Krankheitsfall (Brautpaar/Auftraggeber) oder Todesfall (Familie). Ein Nachweis (Original oder beglaubigte Kopie) binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme ist erforderlich.
Bitte bedenken Sie, dass der Termin, nach Vertragsabschluss, ausschließlich für Sie reserviert ist. Alle anderen Anfragen können nicht angenommen werden.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Nutzungs-undUrheberrecht

sam-photo ist Urheber im Sinne des Gesetzes.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern und Filmen nur die einfachen Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt sam-photo berechtigt die Lichtbilder und Filme im Rahmen seiner Eigenwerbung (Bildveröffentlichungsrechte für Webseite, Blog, Flyer, Wettbewerbe etc.) und publizistisch zur Illustration zu verwenden. Sollte der Vertragspartner einer Veröffentlichung seiner Fotos und/oder Filme nicht zustimmen, so wird dies schriftlich vermerkt.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

Erteilt sam-photo die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos oder Films, so kann verlangt werden, als Urheber des Lichtbildes oder Films genannt zu werden.

Bei Personenbildnissen versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung (für Werbemaßnahmen von sam-photo), Vervielfältigung und Verbreitung besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber sam-photo von der Haftung vollumfänglich freistellen.

Werden die Veröffentlichungsrechte nicht erteilt, so sind davon nur Bildnisse mit erkennbaren Personen betroffen.

9. Haftung

sam-photo haftet nur für Schäden, die selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen und die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die sam-photo nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Termin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von sam- photo kommen bemüht sich sam-photo (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Die geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten, die durch die Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.

sam-photo ist berechtigt Fremdlabors zu beauftragen. sam-photo haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt sam-photo seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

10. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
sam-photo verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

11. Archivierung

sam-photo ist nicht verpflichtet die abgelieferten Daten zu archivieren. Der Auftraggeber hingegen verpflichtet sich dazu, nach Erhalt der Daten, sofort selbst eine Sicherungskopie anzufertigen.

13. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich erwünscht, der schriftlichen Form.

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von sam-photo als Gerichtsstand vereinbart.

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit oder die Unwirksamkeit bekannt gewesen wären. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

14. Sonstige Abreden

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Bruchsal. Nebenabreden sind nicht getroffen.

Veränderungen bedürfen der Schriftform.

 

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